Bürgerbeteiligung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der jeweiligen städtebaulichen Planungen (z.B. Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen). Als Bürgerinnen/Bürger erhalten sie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist variabel und wird mindestens eine Woche vor Beginn in der lokalen Presse veröffentlicht. In der Regel findet die Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Sie kann aber auch in Form einer Informationsveranstaltung oder anderen angemessenen Formen der Unterrichtung erfolgen.

Öffentliche Auslegung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossen. Die Offenlage im Bauleitplanverfahren wird als wesentliche Beteiligung der Öffentlichkeit am Planungsprozess durchgeführt.
Der Zeitraum der Offenlage wird mindestens eine Woche vor Beginn in der lokalen Presse veröffentlicht. Die Dauer der Offenlage beträgt in der Regel einen Monat.

Während der Offenlage können die Pläne mit der Begründung und gegebenenfalls weiteren Unterlagen (z.B. Umweltbericht, Fachbeiträge und Gutachten) im Flurbereich der 3. Etage des Bürgerzentrums der Stadt Wermelskirchen in der Telegrafenstraße 29-33, im Amt für Stadtentwicklung sowie im Folgenden eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen bzw. die öffentlichen und privaten Belange werden vom Rat der Stadt unter- und gegeneinander abgewogen und über deren Berücksichtigung entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen und Anregungen können bei der Abwägung und der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

 


Falls hier keine Links zu den Verfahrensdokumenten aufgeführt sind, befinden sich zurzeit keine Bauleitpläne oder sonstigen städtebaulichen Satzungen im Beteiligungsverfahren.


Ihre Hinweise oder Anregungen zur Planung können Sie hier vorbringen:

Bürgerbeteiligung

Stellungnahme zu Bauleitplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen
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Ihre Ansprechperson


F. Leßke

F.Lesske@­wermelskirchen.de 02196 710-610 Amt für Stadtentwicklung Adresse | Öffnungszeiten | Details

Ihre Stellungnahmen zu den offenliegenden Verfahren können Sie auch postalisch an das

Amt für Stadtentwicklung

Telegrafenstraße 29-33

42929 Wermelskirchen

senden oder vor Ort abgeben.